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Erbschaft-/Schenkungsteuer

(04.05.2009) In buchstäblich letzter Minute haben sich die Spitzen der großen Koalition auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. So wird künftig das selbst genutzte Wohneigentum im Erbfall für Ehegatten und Kinder weitestgehend steuerfrei bleiben, wie dies vom Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) stets gefordert wurde.
Voraussetzung ist jedoch, dass der überlebende Ehegatte beziehungsweise die Kinder weiter 10 Jahre in dem Haus wohnen bleiben. Für Kinder gilt die Steuerbefreiung zudem nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Der Wert des geerbten Hauses spielt demnach künftig in diesen Fällen keine Rolle mehr. Im Falle einer Vermietung oder eines Verkaufs des Hauses vor Ablauf der 10-Jahresfrist wird aber die volle Erbschaftsteuer fällig.
Die persönlichen Freibeträge (500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder) bleiben daneben zusätzlich bestehen.
Zu den Verlierern der Reform zählen die Geschwister des Erblassers sowie Neffen und Nichten. Diese sind künftig sowohl bei den persönlichen Freibeträgen (20.000 Euro) als auch bei den Steuersätzen (30 bis 50%) den nicht verwandten Erben gleichgestellt.
Gerade diese Benachteiligung hält der BDSE für äußerst bedenklich. Oft sind Neffen und Nichten, z. B. bei Kinderlosigkeit der Erben, die einzig wirklichen nächsten Verwandten; sie zählen also durchaus zum engsten Familienkreis. Im Erbfall sind sie nun oftmals gezwungen, die Immobilie zu verkaufen. Das Gesetz hat damit enteignende Wirkung und verstößt gegen die Eigentums- und Erbrechtsgarantie des Grundgesetzes.
Angesichts des relativ geringen Erbschaftsteueraufkommens und des zu erwartenden Mehraufwandes bei der Bewertung von Grundvermögen wäre es ohnehin das beste, die Erbschaftsteuer gänzlich abzuschaffen, wie dies in vielen europäischen Ländern bereits geschehen ist.


Klimaschutz bei Wohngebäuden

(04.05.2009) Im Zuge der Umsetzung des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung werden die Anforderungen an die energetischen Standards von neuen und bestehenden Wohngebäuden erheblich verschärft. Der BDSE unterstützt das wichtige Ziel des Klimaschutzes. Gleichwohl dürfen die für den Gebäudebestand geforderten Maßnahmen keine unzumutbaren Belastungen zur Folge haben. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit muss hier oberste Priorität haben
Anstelle gesetzlicher Nachrüstverpflichtungen fordert der BDSE zudem stärkere finanzielle Anreize. Nur so kann ein Höchstmaß an Effektivität beim Klimaschutz erreicht werden.
Als finanzielle Anreize sind Zuschüsse einer Förderung über zinsgünstige Kredite vorzuziehen. Gerade Besitzer älterer Häuserr scheuen eine nochmalige Verschuldung oder bekommen aufgrund ihres Alters überhaupt keine Kredite mehr. Der BDSE begrüßt daher die neuen Kfw-Fördermodelle, die nun auch zum Teil eine Zuschussvariante vorsehen, wenn gleich eine solche gerade beim Programm „Wohnraum Modernisieren – Altersgerecht Umbauen“ fehlt.
Wiederholt war vom BDSE auch gefordert worden, dass nicht nur Maßnahmenpakete gefördert werden sondern auch Einzelmaßnahmen, wie dies einige neue Kfw-Programme ermöglichen.


Eigenheimrentengesetz

(04.05.2009) Nachdem die Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 für Neuanträge abgeschafft worden war, hat sich der BDSE stets für eine gleichwertige Einbeziehung des selbst genutzten Wohneigentums in die staatlich geförderte private Altersvorsorge (Riester-Rente) eingesetzt. Dieser Forderung trägt das rückwirkend zum 1 Januar 2008 in Kraft getretene Eigenheimrentengesetz Rechnung.
Künftig kann das in einem Riester-Vertrag angesparte Kapital vollständig zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum entnommen werden. Die Entnahme kann dabei während der Ansparphase oder zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung des selbst genutzten Wohneigentums erfolgen. Auch die staatlichen Zulagen können vollständig zur Darlehenstilgung eingesetzt werden.
Wie bei allen Riester-Verträgen muss das steuerlich geförderte Kapital im Rentenalter nachgelagert besteuert werden. Die Steuerschuld wird dazu mit Hilfe eines Wohnförderkontos ermittelt.
Zur Umsetzung des Eigenheimrentengesetzes wurden von den Versicherungen, Banken und Bausparkassen bereits entsprechende Angebote entwickelt.
Bedauerlich ist, dass durch das Eigenheimrentengesetz nur der Erwerb, nicht aber die Sanierung oder der altersgerechte Umbau eines Hauses gefördert wird, obwohl es sich auch dabei um wertsteigernde Maßnahmen handelt.


Neuregelung des Schornsteinfegerwesens

(04.05.2009) Mit dem neuen Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, das am 29. November 2008 in Kraft getreten ist, das seine volle Tragweite aber erst am 1. Januar 2013 entfaltet, werden Hausbesitzer stärker in die Verantwortung genommen. Sie müssen künftig selbst dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Überprüfungen und Messungen an ihren Heizungsanlagen vorgenommen werden.
Künftig ist nur noch zwingend die Feuerstättenschau zweimal in sieben Jahren vom Inhaber des Kehrbezirks durchzuführen. Aufgrund dieser Änderungen und der zahlreichen Übergangsfristen ist die Irritation der Hausbesitzer vorprogrammiert, zumal diese ohnehin kaum einer wirklich versteht.
Das neue Gesetz bringt aber auch Vorteile für die Hausbesitzer. So können sich diese ihren Schornsteinfeger künftig selbst aussuchen, und sie können für nicht hoheitliche Schornsteinfegerarbeiten auch andere Personen beauftragen.
Ob die Liberalisierung des Schornsteinfegerwesens für die Hausbesitzer tatsächlich mit einer Kostensenkung verbunden sein wird , kann nur die Zukunft zeigen. Aufgrund des höheren Verwaltungsaufwandes im Zusammenhang mit der Überwachung der vorgeschriebenen Überprüfungen und Messungen ist eher das Gegenteil zu erwarten.

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