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116. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.:

Forderungen an die neue Bundesregierung

Am 16. und 17. Oktober 2009 fand in Moers die 116. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war die Siedlervereinigung Niederrhein e. V. Zentrales Thema der Tagung, die von Präsident Heinrich Rösl geleitet wurde, waren die Forderungen an die neue Bundesregierung. Diese betreffen vor allem die Reform des Erbschaftsteuerrechts, eine neue staatliche Wohnungsbauförderung sowie eine deutlich bessere Förderung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden.

Reform des Erbschaftsteuerrechts
Nach der Reform der Erbschaftsteuer konzentriert sich diese hauptsächlich auf das Grund- und Kapitalvermögen, nachdem Betriebsvermögen sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen weitestgehend verschont werden. Zudem trägt das Grundvermögen durch die deutlich höhere Bewertung die Hauptlast der Reform. Nicht hingenommen werden kann auch die derzeitige Benachteiligung für Nichten, Neffen und Geschwister, die mit dem Erblasser nicht verwandten Erben gleichgestellt sind. Das Erfordernis der Selbstnutzung einer Immobilie durch die Kinder im Erbfall stellt einen unzumutbaren Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Angesichts des hohen Verwaltungsaufwandes und des vergleichsweise geringen Steueraufkommens wäre es ohnehin das beste, die Erbschaftsteuer ganz abzuschaffen, wie dies in vielen anderen europäischen Ländern bereits geschehen ist.

Neue Wohnungsbauförderung
Der private Wohnungsbau ist in den vergangenen Jahren nach Abschaffung der Eigenheimzulage drastisch eingebrochen und bedarf dringend einer Wiederbelebung durch eine neue staatliche Wohnungsbauförderung. Diese sollte jedoch kein kompliziertes Machwerk sein wie die Riester-Rente (Wohnriester), sondern eine einfach in Anspruch zu nehmende Finanzhilfe für Bauherren darstellen. Realisiert werden könnte das dadurch, dass privaten Bauherren die Mehrwertsteuer, gestaffelt nach der Anzahl der Kinder, erstattet wird, und zwar sowohl für Kauf und Neubau als auch für altersgerechten Umbau und energetische Sanierung. Dieses Modell würde nicht nur zur Familienförderung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen, sondern würde durch die Anforderungen der Energieeinsparverordnung auch einen Beitrag zur Reduzierung der CO²-Emissionen leisten.

Energetische Sanierung von Wohngebäuden
Durch den Einbau einer neuen Heizung kann eine Menge Energie eingespart werden, was nicht nur die Heizkosten deutlich reduziert sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung der Co²-Emissionen leistet. Wenn eine mindestens sieben Jahre alte Heizung erneuert und gegen eine Heizung auf neuestem energieeffizientestem Standard ausgetauscht wird, sollte daher nach Ansicht der Tagungsteilnehmer hierfür künftig ein finanzieller Zuschuss in Höhe von 20 % der Kosten, maximal 5.000 Euro, gewährt werden. Für den darüber hinaus gehenden Betrag sollen günstige KfW-Darlehen in Anspruch genommen werden können. Der Austausch einer alten Heizung soll insbesondere auch als Einzelmaßnahme gefördert werden.

Der Staat erhöht ständig die Anforderungen an die energetischen Standards von Wohngebäuden, wobei diese in zunehmendem Maße auch den Gebäudebestand betreffen. Die dafür vorgesehene Förderung über KfW-Darlehen sieht für entsprechende Maßnahmen jedoch eine Obergrenze von 50.000 Euro vor. Da dieser Betrag im Falle der Durchführung mehrerer Sanierungsmaßnahmen wie Austausch der Fenster und Dämmung der Fassade oftmals nicht ausreichend ist, sollte die Förderhöchstgrenze auf 100.000 Euro angehoben werden. Zudem würde damit ein zusätzlicher Anreiz zur Durchführung von umfangreichen Sanierungen und damit zu einer deutlichen Energieeinsparung gesetzt werden.

Besuch der ehemaligen Zeche „Rheinpreussen Schacht IV“
Bei der Besichtigung dieses Industriedenkmals erfuhren die Gäste viel Interessantes über die Geschichte des Kohlebergbaus, der die Region und das Leben in der Stadt lange Zeit geprägt hat. Die stellvertretende Bürgermeisterin der Stadt Moers, Ute-Maria Schmitz, hieß die Tagungsteilnehmer willkommen und ging in Ihrer Rede insbesondere auf die Entwicklung des Wohnungsbaus in Moers ein.

BDSE-Präsident Heinrich Rösl im Gespräch mit der stellvertretenden Bürgermeisterin der Stadt Moers, Ute-Maria Schmitz

 

 

 

 

 

 


115. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.:

Energetische Sanierung und altersgerechten Umbau von Wohngebäuden nachhaltig fördern!

Am 15. und 16. Mai 2009 fand in Duisburg die 115. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war der Siedlerbund Nordrhein-Westfalen e. V. Schwerpunkthemen der Tagung, die von Präsident Heinrich Rösl geleitet wurde, waren neben der Neuregelung der Erbschaftsteuer die energetische Sanierung von Wohngebäuden sowie die Förderung des altersgerechten Umbaues von Eigenheimen.

Reform des Erbschaftsteuerrechts
Die Neuregelung der Erbschaftsteuer brachte für die Vererbung von selbst genutztem Wohneigentum an Ehegatten und Kinder eine weitgehende Freistellung von der Erbschaftsteuer. Zu den Verlierern der Reform zählen aber eindeutig die Erben der Steuerklasse II wie Geschwister, Neffen und Nichten. Diese sind künftig sowohl bei den persönlichen Freibeträgen (20.000 Euro) als auch bei den Steuersätzen (30 bis 50%) den nicht verwandten Erben gleichgestellt.
Gerade diese Benachteiligung hält der BDSE für äußerst bedenklich. Oft sind nämlich Neffen und Nichten, z. B. bei Kinderlosigkeit des Erblassers, die einzig wirklichen nächsten Verwandten; sie zählen also durchaus zum engsten Familienkreis. Im Erbfall sind sie nun oftmals gezwungen, die Immobilie zu verkaufen. Das Gesetz hat damit enteignende Wirkung und verstößt gegen die Eigentums- und Erbrechtsgarantie des Grundgesetzes.
Angesichts des relativ geringen Erbschaftsteueraufkommens und des zu erwartenden Mehraufwandes bei der Bewertung von Grundvermögen wäre es nach Ansicht der Tagungsteilnehmer ohne hin das beste, die Erbschaftsteuer gänzlich abzuschaffen, wie dies in vielen europäischen Ländern bereits geschehen ist.

Energetische Sanierung von Wohngebäuden
Der Staat erhöht ständig die Anforderungen an die energetischen Standards von Wohngebäuden. Der BDSE unterstützt das wichtige Ziel des Klimaschutzes. Gleichwohl dürfen die für den Gebäudebestand geforderten Maßnahmen keine unzumutbaren Belastungen zur Folge haben. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit muss hier oberste Priorität haben.
Anstelle gesetzlicher Nachrüstverpflichtungen fordert der BDSE, mehr auf die Eigenverantwortung der Siedler und Eigenheimer zu setzen und diese durch stärkere finanzielle Anreize zu einer Sanierung anzuregen. Nur so kann ein Höchstmaß an Effektivität beim Klimaschutz erreicht werden.
Bei der Förderung sind Zuschüsse zinsgünstigen Krediten vorzuziehen. Gerade ältere Hausbesitzer scheuen eine nochmalige Verschuldung oder bekommen aufgrund ihres Alters überhaupt keine Kredite. Der BDSE begrüßt daher die neuen Kfw-Fördermodelle, die nun zum Teil eine Zuschussvariante vorsehen, wenngleich eine solche gerade beim Programm „Wohnraum Modernisieren – Altersgerecht Umbauen“ dringend erforderlich wäre.
Wiederholt war vom BDSE auch gefordert worden, dass nicht nur Maßnahmenpakete gefördert werden sondern auch Einzelmaßnahmen, wie dies einige neue Kfw-Programme ermöglichen.
Schließlich sollte nach Ansicht der Tagungsteilnehmer die Beratung und Information der Sanierungswilligen weiter verbessert werden.

Altersgerechter Umbau von Wohnungen
Angesichts der demografischen Entwicklung unserer Gesellschaft gewinnt das Thema „Wohnen im Alter“ immer mehr an Bedeutung. Insoweit bedarf es nachhaltiger Entwicklungskonzepte. Während viele junge Familien in das „Häuschen im Grünen“ investieren, ist im Alter die Barrierefreiheit der Wohnung und ihres Umfeldes von besonderer Bedeutung. Der Anpassung der staatlichen Förderung an die jeweilige Familienphase ist daher Rechnung zu tragen.
Umso bedauerlicher ist es, dass durch das neue Eigenheimrentengesetz nur der Erwerb, nicht aber die Sanierung oder der altersgerechte Umbau eines Hauses gefördert wird, obwohl es sich auch dabei um Wert steigernde Maßnahmen handelt.

Empfang beim Stadtoberhaupt
Vor der Tagung waren die Teilnehmer von Oberbürgermeister Sauerland im Rathaus empfangen worden. Dieser wusste den Gästen sehr viel Interessantes über seine Stadt und über geplante neue Projekte zu vermitteln.


BDSE-Präsident Heinrich Rösl, Dr. Dirk Textor, Vorsitzender des Siedlerbundes Nordrhein-Westfalen und Oberbürgermeister Adolf Sauerland (v.l.n.r.)


114. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.:

Selbst genutztes Wohneigentum von der Erbschaftsteuer freistellen!

Am 10. und 11. Oktober 2008 fand in Berlin die 114. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war die Arbeitsgemeinschaft Berlin-Brandenburgischer Eigenheimer und Siedler. Schwerpunkthemen der Tagung, die von Präsident Heinrich Rösl geleitet wurde, waren die Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts sowie die Auswirkungen des Klimaschutzpakets der Bundesregierung auf den Wohnungsbestand.

Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Als Vertreter des selbst genutzten Wohneigentums ist der BDSE ernsthaft besorgt, dass infolge der Reform bei Erbfällen innerhalb der Familie hohe Erbschaftsteuerzahlungen anfallen können. Die Tagungsteilnehmer forderten daher eine besondere Verschonungsregelung für das selbst genutzte Wohneigentum, wie dies das Bundesverfassungsgericht bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe ausdrücklich für zulässig erachtet hat.

Jeder, der Wohneigentum erwirbt und es selber nutzt, stabilisiert unsere staatliche demokratische Grundordnung. Die selbst genutzte Immobilie stellt die beste Form der Altersvorsorge dar und entlastet damit den Staat spürbar. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Dies sind Gründe genug, um das Familienheim von der Erbschaftsteuer freizustellen.

Eine Freistellung des Familienheims von der Erbschaftsteuer ist aber allein mit Freibeträgen aufgrund der sehr unterschiedlichen Wertigkeit des Haus- und Grundbesitzes in Deutschland nicht möglich. In Ballungsgebieten reicht die vorgesehene Anhebung der Freibeträge nicht aus, um die viel höhere, neue Bemessungsgrundlage, nämlich den Verkehrswert, zu kompensieren.

Ebenso bedenklich ist es Neffen und Nichten als entfernte Verwandte so viel schlechter zu stellen. Oft sind diese, z. B. bei Kinderlosigkeit der Erben, die einzig wirklichen, nächsten Verwandten; sie zählen also durchaus zum engsten Familienkreis. Im Erbfall wären sie oftmals gezwungen, die Immobilie zu verkaufen.

Hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens hat das Bundesverfassungsgericht eingeräumt, dass es keinen absoluten und sicher realisierbaren Marktwert (Verkehrswert) gibt, sondern nur ein Marktwertniveau. Dabei geht es von einer Streubreite von +/- 20 Prozent aus. Dieser vom Bundesverfassungsgericht selbst vorgegebene Bewertungskorridor lässt es also zu, die nach den Grundsätzen der Wertermittlungsverordnung errechneten Werte um 20 Prozent herabzusetzen, ohne dass insoweit gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen werden würde. Zudem würden damit viele „Überbewertungen“ vermieden.

Angesichts des relativ geringen Erbschaftsteueraufkommens und des zu erwartenden Mehraufwandes bei der Bewertung von Grundvermögen wäre es nach Ansicht der Tagungsteilnehmer ohnehin das beste, die Erbschaftsteuer gänzlich abzuschaffen, wie dies in vielen europäischen Ländern bereits geschehen ist.

Klimaschutz bei Wohngebäuden
Das von der Bundesregierung vorgelegte und vom Bundestag beschlossene integrierte Energie- und Klimaprogramm für Wohngebäude verschärft erheblich die Anforderungen an die energetischen Standards von neuen und bestehenden Gebäuden und verpflichtet zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien.

Der BDSE unterstützt das wichtige Ziel des Klimaschutzes. Gleichwohl dürften die für den Gebäudebestand geforderten Maßnahmen keine unzumutbaren Belastungen zur Folge haben. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit müsse hier oberste Priorität haben.

Anstelle gesetzlicher Nachrüstverpflichtungen fordert der BDSE zudem stärkere finanzielle Anreize zur Nutzung erneuerbarer Energien. Nur so könne ein Höchstmaß an Effektivität beim Klimaschutz erreicht werden.

Präsident Heinrich Rösl (rechts) und der Vorsitzende der ARGE Berlin-Brandenburgischer Eigenheimer und Siedler, Hans-Jochen Aurich (im Hintergrund), begrüßen als Gast den Bezirksbürgermeister von Neukölln, Heinz Buschkowsky (links).


113. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.:

Energetische Sanierung von Eigenheimen: Fördern statt Fordern!

Am 16. und 17. Mai 2008 fand in Kaiserslautern die 113. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war der Landesverband der Siedler, Eigenheimer und Kleingärtner Rheinland-Pfalz e. V. Schwerpunkthemen der Tagung, die von Präsident Heinrich Rösl geleitet wurde, waren neben dem Klimaschutzprogramm der Bundesregierung die Reform der Erbschaftsteuer und der Schutz von Kreditnehmern.

Klimaschutz bei Wohngebäuden
Das von der Bundesregierung vorgelegte integrierte Energie- und Klimaprogramm für Wohngebäude verschärft erheblich die Anforderungen an die energetischen Standards von neuen und bestehenden Gebäuden und verpflichtet zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien.

Der BDSE unterstützt das wichtige Ziel des Klimaschutzes. Gleichwohl dürften die für den Gebäudebestand geforderten Maßnahmen keine unzumutbaren Belastungen zur Folge haben. Das Gebot der Wirtschaftlichkeit müsse hier oberste Priorität haben.

Anstelle gesetzlicher Nachrüstverpflichtungen fordert der BDSE zudem stärkere finanzielle Anreize zur Nutzung erneuerbarer Energien. Nur so könne ein Höchstmaß an Effektivität beim Klimaschutz erreicht werden.

Erbschaftsteuerreform
Auch wenn der Entwurf zur Reform der Erbschaftsteuer deutlich höhere Freibeträge für Ehegatten und die nächsten Angehörigen vorsieht, wird die geplante Neuregelung der gesellschaftspolitischen Bedeutung des selbstgenutzten Wohneigentums in keiner Weise gerecht. Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und jeder, der Wohneigentum erwirbt und es selbst nutzt, stabilisiert unsere demokratische Grundordnung. Aus diesem Grunde hält der BDSE eine besondere Verschonungsregelung für das selbstgenutzte Wohneigentum, die das Bundesverfassungsgericht bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe ausdrücklich für zulässig erklärt hat, für dringend geboten.

Der BDSE kann auch nicht akzeptieren, dass Geschwister, Neffen und Nichten, die heute oftmals die nächsten Angehörigen sind, steuerlich fremden Dritten gleichgestellt werden sollen. Angesichts der hohen Verkehrswerte von Grundstücken, vor allem in Ballungsgebieten, wären diese im Erbfall oftmals gezwungen, die Immobilie zu verkaufen.

Angesichts des relativ geringen Erbschaftsteueraufkommens und des zu erwartenden Mehraufwandes wäre es ohnehin das beste, die Erbschaftsteuer gänzlich abzuschaffen, wie dies in vielen europäischen Ländern bereits geschehen ist.

Schutz von Kreditnehmern
Wenn Banken Hypothekendarlehen samt Grundschuld an Finanzinvestoren veräußern, besteht für die Hausbesitzer die Gefahr, dass der Investor nicht nur die Rückzahlung des Darlehens fordert sondern auch noch sofort die Zwangsvollstreckung aus der Grundschuld betreibt, und das, obwohl das Darlehen ordnungsgemäß bedient wurde. Vor solchen Praktiken müssen Hausbesitzer besser geschützt werden!

Der BDSE begrüßt daher, dass nach einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums Kreditinstitute künftig auch Kredite anbieten müssen, die nicht veräußert werden können. Weiter fordert der BDSE, dass grundsätzlich nur so genannte „notleidende Kredite“, das heißt, wenn der Schuldner mit mindestens drei Raten im Rückstand ist, veräußert werden dürfen und dies auch nur nach entsprechender Information des Darlehensnehmers. Außerdem müsste bei einem Weiterverkauf eines Immobiliendarlehens die Klausel zur sofortigen Zwangsvollstreckung ihre Wirkung verlieren.

Vor Beginn der Tagung begrüßte der Baudezernent der Stadt Kaiserslautern, Peter Kiefer, die Teilnehmer im historischen Casimirsaal.




V.l.n.r.: Baudezernent Peter Kiefer, Vorsitzender des Landesverbandes der Siedler, Eigenheimer und Kleingärtner Rheinland-Pfalz, Klaus Hecht, sowie BDSE-Präsident Heinrich Rösl.


112. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.:

Wer Kinder möchte, muss das Familienheim schützen!

Das Familienheim ist ernsthaft bedroht, wenn bei der Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht besondere Regelungen für das selbst genutzte Wohneigentum getroffen werden. Es kann und darf nicht sein, dass im Erbfall das Familienheim, das oft von mehreren Generationen geschaffen wurde, im Erbfall wegen der Erbschaftsteuer verkauft werden muss!

Die Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer war eines der zentralen Themen, mit denen sich die Delegierten des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) auf ihrer 112. Mitgliederversammlung am 19. und 20. Oktober 2007 in Rosenheim beschäftigt haben. Gastgebender Mitgliedsverband war dieses Mal der Eigenheimerverband Bayern e. V.

Erbschaft-/Schenkungsteuer
Dass der Wert eines Eigenheims durch Verkauf realisiert werde, entspricht nicht der allgemeinen Lebenserfahrung, denn Eigenheime dienen den Familien über Generationen hinweg zur Eigennutzung. Insoweit steht das Eigenheim als Familienheim indirekt unter dem Schutz des Artikels 6 des Grundgesetzes. Deswegen hält der BDSE eine besondere steuerliche Verschonungsregelung für Familienheime schon aus familienpolitischen Gründen für geboten. Entsprechende Verschonungsregelungen hat das Bundesverfassungsgericht bei Vorliegen ausreichender Gemeinwohlgründe ausdrücklich für zulässig erachtet.

Der BDSE fordert daher einen besonderen Freibetrag in Höhe des Wertes eines Familienheims, der nicht mit den allgemeinen Freibeträgen zu verrechnen ist. Bei der Bemessung des Freibetrages ist insbesondere dem hohen Besteuerungswert der Familienheime in Ballungsgebieten Rechnung zu tragen.

Klima- und Energiepaket der Bundesregierung
Das Bundeskabinett hat bei seiner Klausurtagung in Meseberg ein umfassendes Klima- und Energieprogramm verabschiedet. Ziel des Programms ist eine Senkung des CO2-Ausstoßes bis 2020 um 40 %. Ein wichtiger Teil der beschlossenen Maßnahmen betrifft den Gebäudebereich. So werden die Anforderungen an die energetischen Standards von neuen und bestehenden Gebäuden verschärft und die anteilige Nutzung erneuerbarer Energien wird verpflichtend.

Diese Vorgaben dürfen nach Ansicht des BDSE aber keine unzumutbaren Belastungen zur Folge haben. Auch müsse das Gebot der Wirtschaftlichkeit oberste Priorität haben. Anstelle gesetzlicher Nachrüstverpflichtungen fordert der BDSE zudem stärkere finanzielle Anreize zur Nutzung alternativer Energien.

Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Der vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens sieht unter anderem einen Wegfall des Kehr- und Überprüfungsmonopols nach bisheriger Prägung vor. Gleichwohl sollen die Kehrbezirke beibehalten werden. Die den künftigen „Bezirksbevollmächtigten“ übertragenen Kontrollaufgaben bedeuten einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Daher befürchtet der BDSE, dass die geplante Neuregelung trotz des Wegfalls des Schornsteinfegermonopols eher eine Erhöhung denn eine Senkung der Kosten zur Folge haben wird. Der BDSE lehnt daher dieses „Bürokratiemonster“ ab.

Neuwahlen
Nachdem der bisherige Präsident des BDSE, Eduard Lukas, der das Amt 24 Jahre innehatte, für eine weitere Amtszeit nicht mehr zur Verfügung stand, hatten die Tagungsteilnehmer außerdem eine neues Präsidium zu wählen. Als neuer Präsident wurde Heinrich Rösl, der Landesvorsitzende des Eigenheimerverbandes Bayern e. V., gewählt. Vizepräsident ist weiterhin Friedrich Dietrich vom Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e. V. Der scheidende Präsident Eduard Lukas wurde von der Mitgliederversammlung aufgrund seiner überragenden Verdienste zum Ehrenpräsidenten ernannt und mit großem Beifall verabschiedet.

 

 

 


Empfang bei der Oberbürgermeisterin
Vor der Tagung wurden die Tagungsteilnehmer von der Oberbürgermeisterin der Stadt Rosenheim, Frau Gabriele Bauer im Rathaus empfangen. Diese stellte ausführlich die besondere Situation ihrer Stadt als zweitkleinste Großstadt in Bayern dar. Positive Impulse erwartet die Oberbürgermeisterin insoweit von der Landesgartenschau 2010.


111. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.:

Gebäude-Energiepass – Erbschaft-/Schenkungsteuerreform

Am 11. und 12. Mai 2007 fand in Backnang die 111. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war der Landesverband der Gartenfreunde Baden-Württemberg e. V. Schwerpunkthemen der Tagung, die von Präsident Eduard Lukas geleitet wurde, waren die Einführung eines Gebäude-Energieausweises sowie die Pläne für eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

Gebäude-Energieausweis
Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf der Energieeinsparverordnung sieht für die meisten Hauseigentümer ein Wahlrecht zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis vor. Lediglich für Eigentümer von Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, die vor 1978 errichtet wurden, soll der Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs ab dem Jahr 2008 Pflicht werden. Damit benachteiligt der Kompromiss eindeutig die Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, ohne dass dafür ein sachlicher Grund vorliegt.

Wie Praxistests eindeutig belegen, ist die Aussagekraft des bedarfswertbasierten Energieausweises keineswegs höher als die des Energieausweises auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs. Andererseits kostet ein bedarfsorientierter Ausweis das Zehnfache und mehr. Gleichzeitig berücksichtigen aber beide Varianten die Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie. Aus diesem Grunde haben sich auch die Experten für Energiefragen für eine uneingeschränkte Wahlfreiheit beim Energieausweis ausgesprochen.

Die in dem Entwurf vorgesehene Regelung ist in höchstem Maße unsozial. Sie trifft insbesondere die Menschen, die oftmals unter großen Mühen und Entbehrungen sich ein Heim geschaffen haben und für die die Kosten für den teuren Energieausweis eine zusätzliche Belastung bedeuten.

Der selbstnutzende Hauseigentümer hat ohnehin ein ureigenes Interesse an einem möglichst geringen Energieverbrauch seines Hauses, und den kann er am energetischen Zustand beim realen Verbrauch und den damit verbundenen Energiekosten ablesen und nicht an theoretischen Kennwerten. Deshalb ist es ihm wichtig, jeden für eine Energieeinsparung und Modernisierung zur Verfügung stehenden Euro dafür auch auszugeben und nicht für einen teuren und aufwendigen Energieausweis.

Der BDSE fordert daher den Gesetzgeber auf, den offenkundigen Interessen der Industrie und der gewerblichen Energieberater ganz entschieden entgegen zu treten.

Erbschaft-/Schenkungsteuer
Der BDSE ist in großer Sorge, dass aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 07.11.06 – 1BvL10/02 – die Eigentümer von Familienheimen mit einer wesentlich höheren Belastung durch Erbschaft- oder Schenkungsteuer rechnen müssen. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch beim Grundvermögen der Verkehrswert die Besteuerungsgrundlage bilden soll. Dies wird gerade bei den Eigenheimen, und verstärkt in den Ballungsräumen, zu großen Werterhöhungen führen.

Da nur ein sicher realisierbarer Verkehrswert die Besteuerungsgrundlage bilden kann, darf dieser höchstens 80 % des Marktwertniveaus betragen. Bei den unbebauten Grundstücken hat das Bundesverfassungsgericht ein Bewertungsniveau von 70 % noch als hinnehmbar angesehen. Der BDSE hofft, dass diese Vorgaben des

Bundesverfassungsgerichts bei einer Neufassung des Bewertungsgesetzes Berücksichtigung finden.

Eigenheime sind in der Regel nicht zum Verkauf bestimmt. Vielmehr dienen sie den Familien über Generationen hinweg zur Eigennutzung. Insoweit steht das Eigenheim als Familienheim indirekt unter dem Schutz des Artikels 6 Abs. 1 GG. Deswegen hält der BDSE für Familienheime eine besondere steuerliche Verschonungsregelung schon aus familienpolitischen Gründen für geboten.

Die Verschonungsregelung kann in Form eines besonderen Freibetrages in Höhe des Wertes eines Familienheims gewährt werden. Bei der Bemessung des Freibetrages ist aber auch dem hohen Besteuerungswert der Familienheime in den Ballungsräumen Rechnung zu tragen.

Im Übrigen schließt sich der BDSE denjenigen Überlegungen an, die angesichts der hohen Hürden des Bundesverfassungsgerichts für die Bewertung des Sachvermögens und des damit verbundenen Erklärungs- und Verwaltungsaufwandes die Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer auslaufen zu lassen.

Vor Beginn der Tagung waren die Teilnehmer vom Oberbürgermeister der Stadt Backnang, Dr. Frank Nopper, im Rathaus empfangen worden. Dieser betonte dabei die enge Verbundenheit der Stadt mit den Eigenheimern und Gartenfreunden.


(v.l.n.r.: Ulrich Willinger, Präsident des Landesverbandes der Gartenfreunde Baden-Württemberg, Dr. Frank Nopper, Oberbürgermeister der Stadt Backnang, und Eduard Lukas, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer)


110. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.

Wohneigentumsförderung – Gebäude-Energiepass – Erbschaft-/Schenkungsteuerreform

Am 20. und 21. Oktober 2006 fand in Hamburg die 110. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war die Arbeitsgemeinschaft Hamburger Siedler- und Eigenheimervereine. Schwerpunkthemen der Tagung, die von Präsident Eduard Lukas geleitet wurde, waren die künftige Wohnungseigentumsförderung, der Gebäude-Energiepass sowie die Pläne für eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Daneben wurden auch die Vorschläge für eine Änderung des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts und die Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes diskutiert.

Wohneigentumsförderung
Der BDSE hat sich in der Frage der Einbeziehung des Wohneigentums in die staatlich geförderte Altersvorsorge stets für eine möglichst einfache und transparente Regelung mit geringem Verwaltungsaufwand ausgesprochen. Außerdem sollten dabei die spezifischen Eigenschaften des Wohneigentums bei der Ausgestaltung der Förderkriterien und eine Begrenzung des Förderaufwandes vorgesehen werden.

Der vom Bundesfinanzministerium, übrigens ohne Abstimmung innerhalb der Koalition, vorgelegte Referentenentwurf wird diesen Vorgaben aber nur teilweise gerecht, da er sich zu eng an die starren Regelungen der Riester-Rente anlehnt. Außerdem ist es nicht nachvollziehbar, warum nur die Hälfte des angesparten Riester-Vermögens für den Immobilienerwerb entnommen werden darf.

Ganz entschieden spricht sich der BDSE zudem dagegen aus, dass im Gegenzug die Wohnungsbauprämie abgeschafft werden soll. Denn gerade für Familien mit kleineren und mittleren Einkommen stellt die Wohnungsbauprämie einen wichtigen Baustein für die Finanzierung einer Immobilie dar.

Gebäude-Energiepass
Der gemeinsame Vorschlag von Bundesbauminister Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Glos, der ein Wahlrecht zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energiepass vorsah, war vom BDSE begrüßt worden. Gegen diese Wahlfreiheit hat sich jedoch Bundesumweltminister Gabriel ausgesprochen.

Ein Kompromiss sah zuletzt vor, dass für kleinere Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen der bedarfsorientierte Energiepass vorgeschrieben wird. Dieser Kompromiss stößt auf scharfe Kritik des BDSE, weil dadurch die Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern ohne sachlichen Grund benachteiligt würden. Der BDSE fordert die Bundesregierung auf, die uneingeschränkte Wahlfreiheit beim Energiepass beizubehalten.

Erbschaft-/Schenkungsteuer
Mit Ende des Jahres 2006 läuft die Regelung des Bewertungsgesetzes, wonach für die Bewer-tung von Grundstücken bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer stets der Stichtag 1.1.1996 maßgeblich ist, wegen Befristung aus. Der Gesetzentwurf für ein Jahresteuergesetz 2007 sieht vor, dass künftig der aktuelle Wert Grundlage für die Bewertung von Immobilien sein soll. Damit ist – zumindest vorläufig – eine deutlich höhere Bewertung von Immobilien, wie sie zum Beispiel von der Bundestagsfraktion der GRÜNEN gefordert worden war, vom Tisch.

Sollte jedoch das Bundesverfassungsgericht in seiner für Ende 2006/Anfang 2007 erwarteten Entscheidung zur Frage der Bewertung von Betriebsvermögen und Immobilien den Gesetzgeber auffordern, die diesbezüglichen Vergünstigungen zu beseitigen, dürfte dies bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer erheblich höhere Belastungen für die Eigenheimer zur Folge haben.


50 Jahre Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.

Festakt im Münchner Rathaus am 7. Oktober 2005
Der Kleine Sitzungssaal des Münchner Rathauses bildete den würdigen Rahmen für den Festakt „50 Jahre Bundesverband Deutscher Siedler- und Eigenheimer e. V.“ am 7. Oktober 2005, zu dem Präsident Eduard Lukas ca. 70 geladene Gäste begrüßen konnte.
Ein besonderer Gruß des Präsidenten ging an den Schirmherrn der Veranstaltung, Oberbürgermeister Christian Ude, den Bayerischen Innenminister Dr. Günther Beckstein sowie an Staatssekretär Tilo Braune vom Bundesbauministerium. Weitere Willkommensgrüße richtete Lukas an die 2. Bürgermeisterin der Landeshauptstadt München, Dr. Gertraud Burkert, den Präsidenten der Regierung von Oberbayern, Christoph Hillenbrand, Justizminister a. D. Alfred Sauter, den Präsidenten des Deutschen Siedlerbundes, Alfons Löseke, den Geschäftsführer der BUGA 2005, Hanspeter Faas, den Ehrenpräsidenten des Bundesverbandes, Hans Esser, sowie an die anwesenden Mitglieder des Bayerischen Landtags und des Münchner Stadtrats.
In seiner Begrüßungsrede wies Präsident Eduard Lukas darauf hin, dass die Interessenvertretung der Eigenheimer in der Arbeit des Bundesverbandes seit dessen Gründung stets einen äußerst wichtigen Stellenwert eingenommen habe. Rückblickend zog er eine positive Bilanz der verbands-politischen Aktivitäten. Ein Beleg dafür sei allein schon die Mitwirkung des Bundesverbandes bei der Verankerung der Familienheim- und später der Wohneigentumsförderung.
Das 50-jährige Bestehen des Bundesverbandes falle in eine besondere Phase der Wohnungspolitik, die durch finanzielle Zwänge und eine anhaltende Nachfrage nach preisgünstigen Wohnungen gekennzeichnet sei. Um die gegenwärtigen Probleme zu lösen, sei vor allem ein nachhaltiger Stimmungsumschwung erforderlich. „Wir brauchen wieder mehr Zuversicht und Tatkraft“, so Lukas. Dafür müssten Politik und Wirtschaft Zeichen setzen.
Dass sich der Bundesverband in den vergangenen 50 Jahren große Anerkennung verdient habe, sei in erster Linie Persönlichkeiten zu verdanken, die bereit waren, ihre Erfahrung, ihr Wissen und ihre Freizeit einzusetzen. Auch in Zukunft könne man den vielfältigen Aufgaben nur gerecht werden, wenn weiterhin dem Gemeinwohl gesinnte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stünden.
Oberbürgermeister Christian Ude erklärte in seinem Grußwort, er habe für den Festakt gerne die Schirmherrschaft übernommen, da das Münchner Rathaus die Verdienste des Bundesverbandes ganz besonders zu schätzen wisse. Ob es nun um Fragen des Wohnungs- und Siedlungsbaues, der sozialen Wohneigentumsbildung und damit der Familienförderung, um Belange des Natur- und Umweltschutzes ging: Stets standen die Stadt- und Bundesverbandsspitze in einem ausgesprochen konstruktiven und fruchtbaren Austausch der Meinungen.
Ude ging auch auf die in den letzten Jahren stark gestiegenen Abgaben und Energiekosten ein, die für viele Eigenheimer zu einer großen Belastung geworden sind. Er bat für die angesichts der wirtschaftlichen Zusammenhänge und finanzpolitischen Zwänge der Kommunen seiner Meinung nach unvermeidbaren Kostensteigerungen um Verständnis.
Innenminister Dr. Günther Beckstein lobte die Aktivitäten des Bundesverbandes, der seit einem halben Jahrhundert den Eigenheimgedanken kraftvoll gefördert und gegenüber der Politik und in der Öffentlichkeit effektiv vertreten habe. Damit verband er ein aufrichtiges Wort des Dankes und der Anerkennung für das jahrzehntelange beispielhafte Engagement. Er wisse sich bei der Wertschätzung des selbstgenutzten Wohneigentums und seiner Förderung in voller Übereinstimmung mit dem Bundesverband, der durch seine aktive Arbeit wesentlich dazu beigetragen habe, dass möglichst viele Familien in den eigenen vier Wänden leben könnten.

Bei seinen Ausführungen zur künftigen Wohnungspolitik sprach sich Beckstein dafür aus, dass die Erhöhung der Wohneigentumsquote weiter ein wichtiges Ziel bleiben müsse.
Der Staatssekretär im Bundesbauministerium, Tilo Braune, der den leider verhinderten Bundesbauminister Dr. Manfred Stolpe vertrat, betonte in seiner Festansprache ebenso, dass sich der Bundesverband durch seine sachliche und fachkundige Arbeit vollste Anerkennung und Achtung erarbeitet habe. Er versicherte, dass die Wohneigentumspolitik auch künftig ein wichtiges Ziel der Bundesregierung bleiben werde, die vor allem unter struktur- und familienpolitischen Gesichtspunkten gesehen werden müsse. Dabei habe die Förderung des städtischen Wohnens von Familien mit Kindern in Zukunft oberste Priorität.  
Der Staatssekretär wies weiter auf die großen Herausforderungen bei der Sanierung des Wohnungsbestandes hin. Die finanziellen Rahmenbedingungen seien aufgrund niedriger Zinsen und den von der Bundesregierung und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegten Förderprogrammen gut. „Modernisierung hilft nicht nur Energie sparen, sondern steigert auch den Wohnkomfort und den Wert der Immobilie.“
In seinem Schlusswort fasste Vizepräsident Friedrich Dietrich noch einmal die Forderungen des Bundesverbandes an die künftige Wohnungspolitik zusammen. Er betonte weiter, dass sich der Bundesverband auch in Zukunft kritisch mit Gesetzesvorhaben auseinandersetzen werde. Der Einsatz zur Abwehr zunehmender Belastungen des Wohneigentums wird dabei eine wichtige Aufgabe sein.
Auch der Natur- und Umweltschutz wird in Zukunft eine noch stärkere Rolle spielen. Dies gelte insbesondere bei der Ausweisung von Baugebieten, der Verwendung natürlicher Baustoffe, dem Einsatz umweltfreundlicher und alternativer Energiequellen sowie einer naturgemäßen und umweltschonenden Bewirtschaftung des Hausgartens. Um diese Aufgaben zum Wohle der Mitglieder zu meistern, bedarf es auch weiterhin eines starken Verbandes.
Dass der Bundesverband trotz seiner 50 Jahre ein junger und dynamischer Verband geblieben ist, bewies die musikalische Umrahmung des Festaktes durch das Saxophonquartett „Saxadonna“, das die Gäste mit beschwingter Musik unterhielt.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Dokumentation
"50 Jahre Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.",
welche Sie über unser Kontaktformular bestellen können.


109. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V.

Gebäude-Energiepass mit Wahlfreiheit – Wohneigentum als Altersvorsorge

Am 12. und 13. Mai 2006 fand in Bremen die 109. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE) statt. Gastgebender Mitgliedsverband war dieses Mal der Landesverband der Gartenfreunde Bremen e. V. Schwerpunkthemen der Tagung, die von Präsident Eduard Lukas geleitet wurde, waren der Gebäude-Energiepass sowie die künftige Wohnungseigentumsförderung.

Gebäude-Energiepass
Die Einführung des Gebäude-Energiepasses basiert im Wesentlichen auf der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Ziel dieser Richtlinie ist die Einsparung von Primärenergie und damit eine deutliche Senkung des C02-Ausstoßes. Im Hinblick auf die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland hat der BDSE stets gefordert, dass die Einführung eines Gebäude-Energiepasses die Hausbesitzer nicht mit unnötigen hohen Kosten belastet, und daher die kostengünstige verbrauchsorientierte Lösung befürwortet.
Da der Energieausweis nur der Information dient und keine Ansprüche daraus abgeleitet werden können, bietet auch ein verbrauchsorientierter Ausweis genug Anreize für Sanierungsmaßnahmen zur Einsparung von Energie. Wie die Ergebnisse eines Praxistests belegen, liefert der bedarfsorientierte Energienachweis zudem keine genaueren Informationen über die Energieeffizienz und auch keine höhere Transparenz auf dem Wohnungsmarkt als ein verbrauchsorientierter Ausweis.
Der BDSE begrüßt daher den gemeinsamen Vorschlag von Bundesbauminister Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister Glos, wonach Eigentümer und Vermieter künftig ein Wahlrecht zwischen dem ingenieurtechnisch berechneten Energieausweis auf der Grundlage des Energiebedarfs und dem Energieausweis auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauchs haben sollen.
Der Ausweis wird voraussichtlich ab dem Jahr 2007 eingeführt werden.

Künftige Wohneigentumsförderung
Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 will die Bundesregierung die Wohneigentumsförderung neu gestalten. Verbesserte Finanzierungsmöglichkeiten durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sollen insbesondere Familien mit Kindern künftig größere Chancen auf die eigenen vier Wände eröffnen.
Außerdem sieht der Koalitionsvertrag vor, zum 1. Januar 2007 das selbstgenutzte Wohneigentum gleichberechtigt in die staatlich geförderte private Altersvorsorge („Riester-Rente“) einzubeziehen und die Diskriminierung gegenüber anderen Formen der Altersvorsorge zu beseitigen, indem eine echte Wahlfreiheit unter den verschiedenen Vorsorgeformen eingeführt wird.
Zur Grundkonzeption der staatlich geförderten Altersvorsorge gehört die Festlegung auf eine legenslange Rente sowie eine nachgelagerte Besteuerung. Beide Ansätze vertragen sich im Grundsatz nicht mit dem mietfreien Wohnen in den eigenen vier Wänden. Daher ist auch das bisher gültige „Zwischenentnahmemodell“ keine angemessene Förderung des Wohneigentums.
Für überzeugende Lösungsansätze sind unverzichtbar: eine möglichst einfache und transparente Regelung, ein geringer Verwaltungsaufwand, die Anerkennung der spezifischen Eigenschaften des Wohneigentums bei der Ausgestaltung der Förderkriterien sowie eine Begrenzung des Förderaufwandes. Eine Umsetzung 1:1 der staatlichen Vorgaben der Riester-Rente bei einer gleichberechtigten Einbeziehung des selbstgenutzten Wohneigentums ist daher kaum möglich, wenn eine praktikable Lösung gefunden werden soll.
archiv
Im Bild: Eduard Lukas (links) und Frau Dr. Mathes (rechts)

Vor der Mitgliederversammlung wurden die Tagungsteilnehmer von der stellvertretenden Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft, Frau Dr. Karin Mathes, empfangen
 


 


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