1945, nach Kriegsende, haben die Besatzungsmächte alle Vereine und Verbände aufgelöst, so auch die Siedler-, Eigenheimer- und Kleingartenorganisationen. Die Genehmigung zur Wiederzulassung musste bei der Militärregierung eingeholt werden. Die Erfahrung, dass die Kleinsiedlung ihr Ziel nicht erreichen kann, wenn nicht die Siedler in einer Selbsthilfe- und Selbstverwaltungsorganisation zusammengeschlossen sind und durch sie beraten und betreut werden, hat sich auch nach dem Kriege bestätigt.
Diese Gründe führten schließlich am 6. Oktober 1955 in Würzburg zu einer Aussprache, an der Vertreter folgender Verbände teilnahmen:
- Bayerischer Siedler- und Eigenheimerbund e. V.,
- Landesverband der Siedler und Kleingärtner Baden-Württemberg e. V.,
- Zentralverband der Kleingärtner, Siedler und bodenutzenden Grundbesitzer Berlin e. V.,
- Landesbund der Kleingärtner Hamburg e. V.,
- Landesverband der Siedler und Kleingärtner für Bremen und Umgebung e. V.,
- Siedler-Verband Rheinland-Pfalz e. V.
Die Teilnehmer kamen überein, eine „Arbeitsgemeinschaft Deutscher Siedler und Eigenheimer“ zu bilden, die eine wirksame Standes- und Interessenvertretung gegenüber allen zuständigen Landes- und Bundesbehörden gewährleisten sollte.
Am 13. November 1955 fand die offizielle Gründung der Arbeitsgemeinschaft in München statt. Mit dem Vorsitz wurde Dr. Leschke, mit der Stellvertretung Richard Beck, beide Stuttgart, beauftragt. Endlich hatten auch die Siedler und Eigenheimer in den gemischten Landesverbänden auf Bundesebene eine wirkungsvolle Interessenvertretung.
Für alle, die sich trotz damaliger großer Schwierigkeiten um die Gründung bemühten, waren Solidarität, persönliches Engagement und Zusammenarbeit der Leitgedanke. Diese Grundwerte waren es, auf denen die Zukunft aufzubauen war, denn einer allein konnte nicht bestehen, nur gemeinsam würde ihnen die Zukunft gehören. Dabei muss ganz besonders herausgestellt werden, dass der Dank für dieses Gelingen den Frauen und Männern der Aufbauzeit gilt, die unter Verzicht und Zurückstellung persönlicher Interessen zu einer ehrenamtlichen Arbeit bereit waren.
Auf der 27. Mitgliederversammlung am 26./27. Mai 1965 kam es dann zur Namensänderung in
„Bundesverband Deutscher Siedler- und Eigenheimer e. V.“
Bis Ende 1983 war der Sitz des Bundesverbandes Stuttgart, ab 1984 München.
Im Jahre 2006 ist der Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. 50 Jahre alt geworden. Was sind aber schon 50 Jahre? Im Leben des einzelnen Menschen bedeuten sie, dass er weit mehr als die Hälfte seines Daseins bereits hinter sich hat. Auch für einen Verband bedeuten 50 Jahre eine lange Zeit, allerdings mit der hoffnungsvollen Aussicht: Organisationen altern nicht so rasch und haben eine längere Lebenserwartung als der Mensch. Ihr „Dasein“ wird jedoch laufend von politischen und wirtschaftlichen Geschehnissen mit ihren auch materiellen Auswirkungen bestimmt.
Anforderungen an die Familienpolitik haben die Wohnungspolitik nach 1945 von Anfang an wesentlich mitbestimmt. Bereits 1952 hat der damalige wohnungswirtschaftliche Beirat den Begriff der „familiengerechten Wohnung“ definiert. Sicher hat es viele Jahre nach Gründung der Bundesrepublik hier und da Meinungsverschiedenheiten darüber gegeben, was Siedlungsarchitektur eigentlich bewirken sollte und wie geeignete siedlungspolitische Gesamtkonzepte gerade in Verdichtungsregionen aussehen sollten. Fragt man sich aber, in welcher Wohnform Forderungen der Familienpolitik am besten zu verwirklichen sind, war und ist die klare Antwort: im eigenen Heim. An der Priorität des Eigenheims hat sich all die Jahre nichts geändert. Es ist am besten dazu geeignet, die individuellen Bedürfnisse der Familie zu erfüllen und ungestörte Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten.
Grundlage für die erfolgreiche Arbeit des Bundesverbandes waren die fachlich intensiven Beratungen in den Arbeitstagungen/Mitgliederversammlungen, die anfangs dreimal, seit 1962 zweimal im Jahr stattfanden beziehungsweise stattfinden. Ja nach Wichtigkeit oder Aktualität der zu behandelnden Themen nahmen daran wiederholt prominente Vertreter aus Politik, Verwaltung und Wohnungswirtschaft teil.
Bei der Meinungsbildung und den Forderungen war immer Leitgedanke eine Aussage des früheren Bundespräsidenten Gustav Heinemann (1969 – 1974):
„Ein jeder einzelne von uns gefährdet den Staat, wenn wir immer wieder fordern,
dass der Staat dieses oder das zahlen möge, was ja praktisch nur heißt, dass
andere für uns bezahlen sollen.
Der Staat kann nicht zaubern. Er kann uns nicht mehr geben, als er anderen
wegnimmt. Deshalb muss ein jeder, der an den Staat eine Forderung richtet,
sich deutlich machen, zu wessen Lasten es gehen soll.“
Schwerpunktarbeit des Bundesverbandes in den ersten Jahren waren die Beratungen zum Zweiten Wohnungsbaugesetz und die Forderung nach dem Abbau der Wohnungszwangswirtschaft. Schlusstermin für den Abbau der Wohnungszwangswirtschaft war dann Ende 1967.
Ab 1961 wurde die Grundsteuer C eingeführt. Der Bundesverband forderte deren Streichung, weil das Ziel einer Senkung der Baulandpreise und ein vermehrtes Baulandangebot damit nicht erreichbar waren. Das Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag rückwirkend zum 1. Januar 1963 aufgehoben
Zur vorgesehenen Neubewertung des Grundbesitzes zum Stichtag 1. Januar 1964 appellierte der Bundesverband und seine Mitgliedsverbände an die zuständigen Ministerien, die Siedler und Eigenheimer vor untragbaren Belastungen zu bewahren.
Bei der Großkundgebung 1968 in München fordert der Bundesverband das Mindestwertverfahren ersatzlos zu streichen, die steuerlichen Auswirkungen des Ertragswertverfahrens zu mildern und die Rechtsbehelfskosten zu senken. 1969 wurde dann der Mindestwert um 50 v. H. und der Pauschalsatz für den angesetzten Streitwert von 40 v. T. auf 25 v. T. gesenkt.
1969 konnte erreicht werden, dass die Steuervergünstigung nach § 82a EStDV für Modernisierungsmaßnahmen nicht in Wegfall kam.
1975 lag das Schwergewicht auf der Änderung der Erbbaurechtsverordnung und der Novellierung des Bundesbaugesetzes.
1981 wandte sich der Bundesverband gegen die Streichung der Grunderwerbsteuerbefreiung für ein zum Bau eines steuerbegünstigten Wohnhauses erworbenes Grundstück, was jedoch nicht gelang.
Der Bundesverband wandte sich auch gegen die für 1982 geplante Neubewertung unbebauter Grundstücke. Der Bundesrat nahm die Argumente auf und verweigerte seine Zustimmung zu diesem Gesetz.
Bereits seit 1974 war die steuerliche Behandlung der vom Eigentümer selbst genutzten Wohnung im eigenen Haus ein wichtiges Thema. 1983 wurde vom Bundesbauministerium ein neues Konzept vorgelegt, wobei es um die Frage ging, ob die Investitionsgutlösung oder die Konsumgutlösung zum Tragen kommen solle. Der Bundesverband entschied sich für die Konsumgutlösung.
Zum 1. Januar 1987 wurde die Konsumgutlösung beschlossen, die Wohneigentumsförderung im § 10e EStG geregelt. Die darin enthaltenen Förderbeträge und Fördergrenzen beurteilte der Bundesverband aber als unzureichend.
1984 nahm der Bundesverband zum Entwurf des Baugesetzbuches ausführlich Stellung. Die Anregungen wurden im Referentenentwurf aufgenommen.
Das Reichsheimstättengesetz war nach Meinung des Bundesverbandes nicht mehr zeitgemäß. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1993 wurde das Gesetz aufgehoben.
Im Jahr 1988 äußerte sich der Bundesverband zur Novellierung der Baunutzungsverordnung. Er plädierte unter anderem dafür, die Baugebietsvorschrift über Kleinsiedlungsgebiete nicht zu ändern. Diesem Anliegen wurde voll entsprochen.
Im Vereinsförderungsgesetz von 1989 wurde das Gemeinnützigkeitsrecht verbessert. Der Forderung nach einer Einbeziehung von Siedlerorganisationen wurde im Wege einer Verwaltungsregelung Rechnung getragen. Diese enthielt eine Mustersatzung für örtliche Siedlergemeinschaften.
Im Mai 1991 setzte sich der Bundesverband in einer Resolution für die Fortführung der Steuervergünstigungen für energiesparende Maßnahmen nach § 82a EStDV ein.
Die bisher im Einkommensteuerrecht geregelte Förderung des selbst genutzten Wohneigentums wurde ab 1996 durch eine Zulagenregelung (Eigenheimzulagengesetz) ersetzt. Damit wurde einer bereits früher erhobenen Forderung des Bundesverbandes entsprochen.
Die negativen Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes 1999 / 2000 / 2002 auf den Immobilienmarkt wurden heftig kritisiert. Auch bei der Reform des Mietrechts wandte sich der Bundesverband gegen die soziale Unausgewogenheit.
Schon im Jahr 2000 forderte der Bundesverband die eigenständige Einbeziehung des selbst genutzten Wohneigentums in die staatlich geförderte Altersvorsorge, neben anderen Anlageformen.
Im Jahr 2003 wurde ein Schwerpunktprogramm für die zukünftige Arbeit des Bundesverbandes auf den Weg gebracht.
In den folgenden Jahren ging es um die Wohneigentumsförderung, die Zukunft der Eigenheimzulage, die Reformen der Erbschaft-/Schenkungsteuer und der Grundsteuer.
Ab dem Jahr 2006 wurde trotz intensiver Bemühungen des Bundesverbandes die Eigenheimzulage für Neuanträge aufgehoben.
In der Folgezeit hat sich der BDSE vehement dafür eingesetzt, dass die Zusage der Politik, das selbstgenutzte Wohneigentum in die staatlich geförderte private Altersvorsorge einzubeziehen, endlich umgesetzt wird. Mit dem Eigenheimrentengesetz wurde dieses Vorhaben im Jahr 2008 verwirklicht.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht Ende 2006 die geltende Regelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte, forderte der BDSE bei einer Neuregelung nicht nur eine wesentliche Erhöhung der Freibeträge sondern auch eine besondere Verschonungsregelung für das selbstgenutzte Wohneigentum. Die massiven Bemühungen des BDSE haben schließlich zum Erfolg geführt.
Nähere Einzelheiten über diese und weitere wohnungspolitische Aktivitäten können der vom Bundesverband herausgegebenen, 70-seitigen Dokumentation „50 Jahre Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. , 1955 – 2005“ entnommen werden. Sie ist noch in beschränkter Anzahl zum Bezugspreis von 5,30 Euro (inkl. Mehrwertsteuer und Postversand) erhältlich.
1949: Seit Januar 1949 wird der Wohnungsbau mit erhöhten Abschreibungen durch Einfügung des § 7 b in das Einkommensteuergesetz gefördert. Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gilt die Überschussrechnung: Einnahmen abzüglich Werbungskosten (§ 21 EStG). Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen werden die Einkünfte aus Vermietung nach § 21 a EStG durch Ansatz eines pauschalierten Nutzungswertes ermittelt. Bis 1953 werden nur Bauherren gefördert, danach auch die Ersterwerber von Einfamilienhäusern, Eigentumswohnungen und Dauerwohnrechten.
Von 1958 an kommt die Förderung auch Ersterwerbern von Zweifamilienhäusern zu Gute. Mit dem Steueränderungsgesetz sind die erhöhten Absetzungen auf eine bestimmte Höhe der Kosten beschränkt. Der Abschreibungssatz beträgt 5 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten über acht Jahre. Die Höchstbezugsgröße wird 1965 auf 150.000 DM für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen sowie 200.000 DM für Zweifamilienhäuser angehoben. Zunehmende Bedeutung erlangt allerdings die Möglichkeit für Zweifamilienhäuser, die Normalbesteuerung (§ 21) anstelle der Pauschalbesteuerung (§ 21a) in Anspruch zu nehmen: Dabei können die AfA (nach § 7, Abs. 5) auf die Gesamtkosten bezogen und darüber hinaus alle anderen Werbungskosten abgezogen werden.
1977: In diesem Jahr wird die Förderung (7 b-AfA sowie die Befreiung von der Grunderwerbsteuer von damals 7 Prozent) erstmals auf den Erwerb von Altobjekten ausgedehnt. Die Förderung gilt unabhängig vom Alter des erworbenen Objekts und davon, ob bereits ein Vorbesitzer für das Objekt eine Förderung erhalten hat. Begünstigt sind auch die Herstellung von Ausbauten oder Erweiterungen an Objekten, wenn diese vor 1964 fertig gestellt und nicht nach 1976 angeschafft wurden.
1981: Die Höchstbezugsgröße wird auf 200 000 DM für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen und 250 000 DM für Zweifamilienhäuser angehoben. Eingeführt wird auch die Kinderkomponente: Nach § 34f EStG kann vom zweiten Kind an jährlich 600 DM je Kind als Abzug von der Steuerschuld geltend gemacht werden.
1982: Ein befristeter Schuldzinsenabzug für Bauherren wird eingeführt. Jährlich können für drei Jahre Schuldzinsen in Höhe von 10 000 DM geltend gemacht werden, wenn das Gebäude vor 1987 fertig gestellt wird.
1983: Die Grunderwerbsteuer wird reformiert: Statt der bisherigen Befreiungen wird einheitlich eine Steuer von 2 Prozent des Kaufpreises für alle Grundstücksgeschäfte (bebaut oder unbebaut) erhoben.
1987: „Wohneigentumsförderungsgesetz“ § 7 b wird durch den § 10 e ersetzt, und § 21 a EStG wird gestrichen. Damit wird die Förderung von Werbungskostenabzug auf den Abzug „wie Sonderausgaben“ umgestellt. Die Förderung wird auch auf Eigentümerwohnungen in Mehrfamilienhäusern ausgedehnt. Die 10e-Regelung gilt darüber hinaus auch für Ausbauten und Erweiterungen. Im Rahmen des § 10e wird die Höchstbezugsgröße auf einheitlich 300 000 DM je Objekt bei Einbeziehung der hälftigen Grundstückskosten abgehoben. Der Abzugsbetrag beträgt weiterhin 5 Prozent im Jahr über acht Jahre. Nachträgliche Herstellungskosten innerhalb dieser Zeit werden den Anschaffungs- und Herstellungskosten zugerechnet, die höheren Absetzungen entsprechend nachgeholt. Die Kinderkomponente gilt jetzt nicht erst ab dem zweiten, sondern bereits auch für das erste Kind.
1990: Die Kinderkomponente wird auf 750 DM je Kind erhöht. Die Wiedervereinigung macht eine Regelung für die neuen Bundesländer notwendig. Dort gilt das Einkommenssteuerrecht ab dem 1. Januar 1991. Der § 10e wird dort auf eigengenutzte Wohnungen angewendet, die nach dem 31.12.1990 angeschafft oder hergestellt worden sind.
1991: Die Höchstbezugsgröße wird von Oktober an auf 330 000 DM angehoben. Der Abschreibungssatz wird differenziert. Er beträgt für vier Jahre 6 Prozent, höchstens aber 19 800 DM oder für vier Jahre 5 Prozent, höchstens aber 16 500 DM. Der befristete Schuldzinsenabzug in Höhe von höchstens 12 000 DM jährlich für drei Jahre ist möglich, wenn das Gebäude vor 1995 fertig gestellt wird. Die Kinderkomponente wird auf 1 000 DM je Kind erhöht.
1992: Eine Einkommensobergrenze von 120 000/240 000 DM für Ledige/Verheiratete bezogen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte wird eingeführt.
1994: Die Höchstbezugsgröße beim Erwerb von Altbauten wird auf 150 000 DM gesenkt.
1996: „Eigenheimzulagengesetz“, Umstellung der Förderung auf eine einkommensunabhängige Zulage. Sie gilt bei Herstellung oder Erwerb nach dem 31. Dezember 1995. Für frühere Fälle werden die Regelungen des § 10 e beibehalten. Für Fälle aus dem Jahr 1995 gilt auf Antrag bereits die Neuregelung. Die Einkommensobergrenze bleibt wie bisher bei 120 000/240 000 DM für Ledige/Verheiratete, bezogen auf den Gesamtbetrag der Einkünfte. Berechnungsgrundlage ist aber jetzt ein zweijähriger Zeitraum (d.h. 240 000/480 000 DM im Jahr des Antrags und des Vorjahres zusammen). Die Grundförderung beträgt 5 Prozent der Herstellungs- und Anschaffungskosten. Gefördert werden maximal 5.000 DM pro Jahr bei Neubauten und 2 500 DM bei Erwerb bei einem Mindestinvestitionsbetrag von 100 000 DM. Die Kinderzulage wird auf 1 500 DM je Kind erhöht. Zusätzlich gibt es eine befristete Öko-Zulage. Sie beträgt 2 Prozent der Aufwendungen, maximal 500 DM pro Jahr für bestimmte bauliche Maßnahmen. Als Vorkostenabzug (10i EStG) werden bei einem Neubau pauschal 3 500 DM von der Steuerbemessungsgrundlage abgezogen, bei Bestandsimmobilien und Nachweis der Kosten werden maximal bis 22 500 DM abgezogen.
1999: Der Vorkostenabzug nach § 10i EStG entfällt. Im Eigenheimzulagengesetz werden die Einkommensgrenzen zum 1.1.2000 gesenkt auf 160 000/320 000 DM für Ledige/Verheiratete im Zweijahreszeitraum. Zugleich werden aber bei Kindern die Einkunftsgrenzen um zusätzlich 60 000 DM (ebenfalls Zweijahreszeitraum) je Kind erhöht.
2002: Alle Beträge werden auf Euro umgestellt: die Einkunftsgrenzen betragen 81 807/163 614 Euro für Ledige/Verheiratete (Zweijahreszeitraum) zusätzlich 30.678 Euro je Kind. Der Fördergrundbetrag beträgt 2 556/1 278 Euro bei Neubau/Erwerb. Als Kinderzulage gibt es 767 Euro je Kind. Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) zum 1.2.2002 entfällt die Öko-Zulage.
2004: Die Einkunftsgrenzen werden auf 70 000/140 000 Euro für Ledige/Verheiratete (Zweijahreszeitraum) gesenkt. Berechnungsgrundlage bildet die Summe der positiven Einkünfte. Für jedes Kind erhöhen sich die Einkunftsgrenzen um 30 000 Euro. Der Fördergrundbetrag beträgt für Neubauten und Gebrauchtimmobilien einheitlich maximal 1 250 Euro (1% der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten von 125 000 Euro). Die Kinderzulage wird auf 800 Euro je Kind erhöht. An- und Ausbauten werden nicht mehr gefördert.
2006: Die Eigenheimzulage wird zum 1. Januar 2006 für Neuanträge abgeschafft.
2008: Das selbstgenutzte Wohneigentum wird mit dem Eigenheimrentengesetz als gleichberechtigte Anlageform in die staatlich geförderte private Altersvorsorge (Riesterrente) einbezogen.
Festakt im Münchner Rathaus am 7. Oktober 2005
Der Kleine Sitzungssaal des Münchner Rathauses bildete den würdigen Rahmen für den Festakt „50 Jahre Bundesverband Deutscher Siedler- und Eigenheimer e. V.“ am 7. Oktober 2005, zu dem Präsident Eduard Lukas ca. 70 geladene Gäste begrüßen konnte.
Ein besonderer Gruß des Präsidenten ging an den Schirmherrn der Veranstaltung, Oberbürgermeister Christian Ude, den Bayerischen Innenminister Dr. Günther Beckstein sowie an Staatssekretär Tilo Braune vom Bundesbauministerium. Weitere Willkommensgrüße richtete Lukas an die 2. Bürgermeisterin der Landeshauptstadt München, Dr. Gertraud Burkert, den Präsidenten der Regierung von Oberbayern, Christoph Hillenbrand, Justizminister a. D. Alfred Sauter, den Präsidenten des Deutschen Siedlerbundes, Alfons Löseke, den Geschäftsführer der BUGA 2005, Hanspeter Faas, den Ehrenpräsidenten des Bundesverbandes, Hans Esser, sowie an die anwesenden Mitglieder des Bayerischen Landtags und des Münchner Stadtrats.
In seiner Begrüßungsrede wies Präsident Eduard Lukas darauf hin, dass die Interessenvertretung der Eigenheimer in der Arbeit des Bundesverbandes seit dessen Gründung stets einen äußerst wichtigen Stellenwert eingenommen habe. Rückblickend zog er eine positive Bilanz der verbands-politischen Aktivitäten. Ein Beleg dafür sei allein schon die Mitwirkung des Bundesverbandes bei der Verankerung der Familienheim- und später der Wohneigentumsförderung.
Das 50-jährige Bestehen des Bundesverbandes falle in eine besondere Phase der Wohnungspolitik, die durch finanzielle Zwänge und eine anhaltende Nachfrage nach preisgünstigen Wohnungen gekennzeichnet sei. Um die gegenwärtigen Probleme zu lösen, sei vor allem ein nachhaltiger Stimmungsumschwung erforderlich. „Wir brauchen wieder mehr Zuversicht und Tatkraft“, so Lukas. Dafür müssten Politik und Wirtschaft Zeichen setzen.
Dass sich der Bundesverband in den vergangenen 50 Jahren große Anerkennung verdient habe, sei in erster Linie Persönlichkeiten zu verdanken, die bereit waren, ihre Erfahrung, ihr Wissen und ihre Freizeit einzusetzen. Auch in Zukunft könne man den vielfältigen Aufgaben nur gerecht werden, wenn weiterhin dem Gemeinwohl gesinnte ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stünden.
Oberbürgermeister Christian Ude erklärte in seinem Grußwort, er habe für den Festakt gerne die Schirmherrschaft übernommen, da das Münchner Rathaus die Verdienste des Bundesverbandes ganz besonders zu schätzen wisse. Ob es nun um Fragen des Wohnungs- und Siedlungsbaues, der sozialen Wohneigentumsbildung und damit der Familienförderung, um Belange des Natur- und Umweltschutzes ging: Stets standen die Stadt- und Bundesverbandsspitze in einem ausgesprochen konstruktiven und fruchtbaren Austausch der Meinungen.
Ude ging auch auf die in den letzten Jahren stark gestiegenen Abgaben und Energiekosten ein, die für viele Eigenheimer zu einer großen Belastung geworden sind. Er bat für die angesichts der wirtschaftlichen Zusammenhänge und finanzpolitischen Zwänge der Kommunen seiner Meinung nach unvermeidbaren Kostensteigerungen um Verständnis.
Innenminister Dr. Günther Beckstein lobte die Aktivitäten des Bundesverbandes, der seit einem halben Jahrhundert den Eigenheimgedanken kraftvoll gefördert und gegenüber der Politik und in der Öffentlichkeit effektiv vertreten habe. Damit verband er ein aufrichtiges Wort des Dankes und der Anerkennung für das jahrzehntelange beispielhafte Engagement. Er wisse sich bei der Wertschätzung des selbstgenutzten Wohneigentums und seiner Förderung in voller Übereinstimmung mit dem Bundesverband, der durch seine aktive Arbeit wesentlich dazu beigetragen habe, dass möglichst viele Familien in den eigenen vier Wänden leben könnten.
Bei seinen Ausführungen zur künftigen Wohnungspolitik sprach sich Beckstein dafür aus, dass die Erhöhung der Wohneigentumsquote weiter ein wichtiges Ziel bleiben müsse.
Der Staatssekretär im Bundesbauministerium, Tilo Braune, der den leider verhinderten Bundesbauminister Dr. Manfred Stolpe vertrat, betonte in seiner Festansprache ebenso, dass sich der Bundesverband durch seine sachliche und fachkundige Arbeit vollste Anerkennung und Achtung erarbeitet habe. Er versicherte, dass die Wohneigentumspolitik auch künftig ein wichtiges Ziel der Bundesregierung bleiben werde, die vor allem unter struktur- und familienpolitischen Gesichtspunkten gesehen werden müsse. Dabei habe die Förderung des städtischen Wohnens von Familien mit Kindern in Zukunft oberste Priorität.
Der Staatssekretär wies weiter auf die großen Herausforderungen bei der Sanierung des Wohnungsbestandes hin. Die finanziellen Rahmenbedingungen seien aufgrund niedriger Zinsen und den von der Bundesregierung und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegten Förderprogrammen gut. „Modernisierung hilft nicht nur Energie sparen, sondern steigert auch den Wohnkomfort und den Wert der Immobilie.“
In seinem Schlusswort fasste Vizepräsident Friedrich Dietrich noch einmal die Forderungen des Bundesverbandes an die künftige Wohnungspolitik zusammen. Er betonte weiter, dass sich der Bundesverband auch in Zukunft kritisch mit Gesetzesvorhaben auseinandersetzen werde. Der Einsatz zur Abwehr zunehmender Belastungen des Wohneigentums wird dabei eine wichtige Aufgabe sein.
Auch der Natur- und Umweltschutz wird in Zukunft eine noch stärkere Rolle spielen. Dies gelte insbesondere bei der Ausweisung von Baugebieten, der Verwendung natürlicher Baustoffe, dem Einsatz umweltfreundlicher und alternativer Energiequellen sowie einer naturgemäßen und umweltschonenden Bewirtschaftung des Hausgartens. Um diese Aufgaben zum Wohle der Mitglieder zu meistern, bedarf es auch weiterhin eines starken Verbandes.
Dass der Bundesverband trotz seiner 50 Jahre ein junger und dynamischer Verband geblieben ist, bewies die musikalische Umrahmung des Festaktes durch das Saxophonquartett „Saxadonna“, das die Gäste mit beschwingter Musik unterhielt.
Präsidenten:
Dr. Erich Leschke 06.10.1955 - 28.10.1961
Ernst Fuchs 28.10.1961 - 03.06.1967
Walther Wüstendörfer 03.06.1967 - 27.10.1979
Hans Esser 27.10.1979 - 28.10.1983
Eduard Lukas 28.10.1983 - 20.10.2007
Heinrich Rösl seit 20.10.2007
Vizepräsidenten:
Richard Beck 06.10.1955 - 27.12.1988
Otto M.K. Schröder 26.04.1980 - 19.10.1991
Helmut Walz 06.05.1989 - 05.03.1996
Hermann Pfleiderer 11.05.1996 - 09.10.1999
Friedrich Dietrich seit 09.10.1999
Geschäftsführer:
Richard Beck 06.10.1955 - 25.04.1980
Emil Zöllner 25.04.1980 - 14.11.1990
Friedrich Richler seit 01.12.1990