Das Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen der Bevölkerung. Die Wohnung verleiht Geborgenheit, Sicherheit und Unabhängigkeit. Dies gilt in besonderer Weise für die Familie, dem Kernelement menschlichen Zusammenlebens. Es gehört deshalb zu den vordringlichsten zentralen Anliegen der Wohnungspolitik des Staates, die Wohnungsversorgung sicherzustellen.
Im Vergleich zur Wohneigentumsquote in Europa hat Deutschland einen erheblichen Nachholbedarf. Angesichts der Bemühungen um ein geeintes Europa bleibt die Erhöhung des Wohneigentumsanteils gerade in Deutschland ein vordringliches gesellschaftspolitisches Ziel.
Die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums stellt dabei ein wichtiges Element der deutschen Wohnungspolitik dar. Hinter dieser politischen Zielvorgabe steht als wichtiger Gedanke, durch Wohneigentum die Vermögensbildung und die allgemeine Risikovorsorge – insbesondere die Altersvorsorge – der Bevölkerung zu stärken.
Der Bundesverband Deutscher Siedler und Eigenheimer e. V. (BDSE), dem Gemeinwohl verpflichtet, trägt nach seinen satzungsgemäßen Aufgaben Mitverantwortung für die allgemeine Wohnungspolitik, vor allem aber für das selbstgenutzte Wohneigentum. Angesichts der derzeitigen Wohnungspolitik des Bundes müssen daher im Mittelpunkt unserer künftigen Arbeit die nachstehenden Themen stehen.
1. Wohneigentumsförderung
Oberstes Ziel des BDSE ist die Erhaltung und Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums. Deren Erhaltung als Teil der Sozialpolitik vor allem für junge Familien und Haushalte mit geringeren Einkommen darf nicht aufgegeben werden.
Auch in Zeiten knapper öffentlicher Kassen muss eine effektive Förderung des Erwerbs von selbstgenutztem Wohneigentum ein Schwerpunkt der Regierungspolitik bleiben. Wenn es um den Abbau von Steuervergünstigungen, der im Grundsatz richtig ist, geht, müssen alle Vergünstigungen auf den Prüfstand. Eine einseitige Reduzierung der Wohneigentumsförderung ist keinesfalls zu rechtfertigen. Eine ausgewogene Behandlung von Wohneigentum und Mietwohnungsbau ist unerlässlich und ein Sonderopfer Wohneigentum darf es nicht geben. Zudem wäre es Gift für den Wohnungsbau und bedrohe Bau- und Handwerksbetriebe.
Vorfahrt für Wohneigentum in der Wohnungspolitik, das entspricht den Wohnpräferenzen der Bürger, sichert Kapazitätsauslastungen und sorgt für eine effiziente Verwendung öffentlicher Gelder.
Für den Staat ist nun einmal die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum die kostengünstigste Möglichkeit, die Schaffung von neuem Wohnraum zu unterstützen. Dazu kommt, dass die Eigenheim-Bauherren ihre Daseins- und Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Neue Wohnungseigentümer machen schließlich Jahr für Jahr unzählige Mietwohnungen frei. Durch diesen Sickereffekt kommen so jährlich rund 100.000 Mietwohnungen auf den Markt.
Der Erwerb von Immobilien aus dem Bestand ist für die Bildung von Wohneigentum von erheblicher Bedeutung. Eine bessere Förderung ist angebracht.
Schließlich bedarf es nachhaltiger Entwicklungskonzepte. Während viele junge Familien in das „Häuschen im Grünen“ investieren, fordert die demografische Entwicklung Barrierefreiheit der Wohnung und ihres Umfeldes. Der Anpassung der staatlichen Förderung an die jeweilige Familienphase ist Rechnung zu tragen.
2. Baulandmobilisierung
Der stetige Anstieg der Grundstückspreise scheint auf eine absolute Knappheit an Bauland hinzuweisen. Die überhöhten Grundstückskosten stellen aber nach Überzeugung der meisten Experten kein „Naturgesetz“ dar, sondern sind vielfach, auch durch die restriktive Bauland-Zurückhaltepolitik der Kommunen „hausgemacht“. Hinzu kommt die politische Forderung, der Zersiedelung von Freiflächen entgegenzuwirken (Flächensparendes Bauen).
Dem Anstieg der Grundstückspreise ist daher durch eine vermehrte Baulandausweisung oder Erweiterung des Baurechts zu begegnen. Vorrangig kann dies durch Bereitstellung aufgelassener Industrie- und Bundeswehrflächen (Grundstücksrecycling) geschehen. Dem Bedenken der Zersiedelung kann durch flächensparendes Bauen und – soweit erforderlich – durch regionalplanerische Festlegungen Rechnung getragen werden. Durch städtebauliche Verträge mit privaten Gesellschaften könnten sich die Kommunen von den Erschließungskosten befreien.
3. Förderung der Gruppenselbsthilfe
Ein eigenes Heim, ein Garten und ein gesicherter Lebensraum ist der Wunsch vieler, vor allem junger Familien. Diesen Wunsch zu verwirklichen, scheitert aber vielfach aus finanziellen Gründen. Bevor das notwenige Eigenkapital angespart ist, sind die Baukosten davongelaufen. Ohne ausreichende Eigenleistung ist die Finanzierung eines Hauses für viele kaum durchführbar. Ein Teil des Eigenkapitals lässt sich gegebenenfalls durch entsprechende Eigenleistung oder Selbsthilfe ersetzen. Die effektivste Selbsthilfe bietet dabei die Gemeinschafts- oder Gruppenselbsthilfe. Wir fordern die Politik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene auf, die organisierte Selbsthilfe beim Eigenheimbau stärker als bisher ins Bewusstsein zu rücken. Entsprechende Förderprogramme müssen aufgestellt, weitergeführt und realisiert werden.
4. Umweltfreundliches Bauen und Wohnen
Das eigene Haus, die eigene Wohnung sind für die meisten mit das wichtigste Ziel, die bedeutendste Investition ihres Lebens. Wir verwenden viel Zeit und Geld, viele Ideen und viel Vergnügen darauf, unsere eigenen oder gemieteten vier Wände nach unseren Bedürfnissen, Wünschen und Träumen zu gestalten. Mit dem eigenen Haus prägen wir aber auch das gemeinsame „Haus“ unserer Umwelt. Nichts formt die Natur und Landschaft dauerhafter als die menschliche Bautätigkeit.
Bauausführung, Baukultur und Bauqualität, aber auch Wohnkultur sind Spiegel des Umgangs mit unserer Lebensumwelt. Bereits bei der Bauplanung werden Weichen dafür gestellt, in welchem Umfang von der späteren Nutzung des Gebäudes die Umwelt betroffen ist. Zielsetzung muss sein, so wenig wie möglich einzugreifen, was heißt, möglichst wenig Fläche und Rohstoff, Wasser und Heizenergie zu verbrauchen, aber auch die Umweltbelastung durch Abgase, Abwasser und Abfälle gering zu halten.
Der Trend hin zum ökologischen und energiesparenden Bauen, zur Baulandausweisung mit Augenmaß, Einwirken gegen Zersiedelung, zu umweltgerechter Möblierung und Haushaltsführung, bewirken einen verantwortungsbewussten und nachhaltigen Umgang mit unserer Umwelt und den natürlichen Ressourcen. Ökologisches Bauen beinhaltet alle Aspekte umweltfreundlichen Bauens wie biologisches, natürliches, klimagerechtes und landschaftstypisches Bauen, Verwendung natürlicher Baustoffe und Beachtung der Wiederverwertbarkeit.
Energiesparendes und umweltverträgliches Bauen ist das Gebot der Stunde und die Chance, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung des Klimaschutzes zu leisten. Ein Drittel des Kohlendioxydausstoßes wird allein durch das Wohnen verursacht. Die privaten Haushalte können darum entscheidend zum Energiesparen und zum Klimaschutz beitragen.
In der Zukunft wird der Umgang mit dem Gebäudebestand besonders wichtig sein. In der ökologischen und energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes steckt das größte Einsparpotential. Zudem wird mit einer Modernisierung die knappe Ressource „Boden“ geschont.
Der BDSE unterstützt das wichtige Ziel der Energieeinsparung und damit des Klimaschutzes. Er fordert aber, dass die für den Gebäudebestand geforderten Maßnahmen keine unzumutbaren Belastungen für die Betroffenen zur Folge haben. Der BDSE fordert statt gesetzlicher Nachrüstverpflichtungen und fixer Termine mehr auf die Eigenverantwortung der Siedler und Eigenheimer zu setzen und diese mit günstigen Darlehen und insbesondere auch Zuschüssen anzuregen. Die Beratung und Information der Sanierungswilligen ist zu optimieren.
5. Förderung des Natur- und Umweltschutzes
Die zunehmende Anzahl von Naturkatastrophen zeigt, dass dem Natur- und Umweltschutz in allen Bereichen noch größere Bedeutung zukommen muss.
Nach dem Hausbau oder auch bei einer Umgestaltung des Gartens möchte sich der Familienheimbesitzer seine „grüne Umwelt“ nach eigenen Wünschen und Ideen gestalten und sich auch ein Stück weit selbst verwirklichen können. Der Garten prägt die Lebensqualität im Wohnumfeld, dient der Entspannung und Erholung und bringt ein Stück Natur in greifbare Nähe. Trotzdem sollte dabei der Natur- und Umweltschutz nicht außer Acht gelassen werden.
6. Vereinfachung des Baurechts
Komplizierte und zudem von Bundesland zu Bundesland abweichende Bauvorschriften sowie langwierige Baugenehmigungsverfahren bedeuten für Bauherren oft einen hohen Zeit- und Kostenaufwand. Der BDSE fordert daher eine weitere Vereinheitlichung der Länderbauordnungen sowie einen Verzicht auf unnötige Vorschriften bei gleichzeitiger Stärkung der Eigenverantwortung der Bauherrn. Eine weitere Ausdehnung der Genehmigungsfreistellung sowie des vereinfachten Verfahrens würde zudem zu einer deutlichen Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren beitragen.
7. Steuerliche Belastung des Wohneigentums
Der BDSE fordert eine völlige Abschaffung der Erbschaftsteuer, da das relativ geringe Steueraufkommen in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem immensen Verwaltungsaufwand steht, der durch die komplizierte Bewertung von Grundvermögen entsteht. Zumindest aber ist eine deutliche Anhebung der Freibeträge und eine Senkung der Steuersätze für die Erben der Steuerklasse II wie Geschwister, Neffen und Nichten angezeigt.
Eine Neuauflage der Vermögensteuer wird abgelehnt. Gegebenenfalls müssten die Freibeträge der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995 Rechnung tragen.
Da die Grundsteuer als einzige Steuer noch aus dem Einheitswert berechnet wird, ist eine gesetzliche Neuregelung abzusehen. Der BDSE befürwortet eine wenig verwaltungsaufwändige und vom Wert unabhängige Bemessungsgrundlage (Formel: Wohnfläche x Grundsteuerzahl x Hebesatz). Wir erwarten, dass eine Neuregelung der Grundsteuer aufkommensneutral erfolgt und lehnen jede Grundsteuer ab, die in der Tendenz eine Baulandsteuer darstellt.
8. Änderung des Wohnungseigentumsrechts
Insbesondere in Ballungsräumen stellt der Kauf einer Eigentumswohnung zur Selbstnutzung eine Alternative zum Bau oder Kauf eines Eigenheims dar.
Zahlreiche rechtliche Fragen des Wohneigentumsrechts sind bisher nur durch die Rechtsprechung geregelt. Eine gesetzliche Verankerung würde die Rechtssicherheit erheblich verbessern und das ohnehin sehr komplizierte Rechtssystem transparenter gestalten. Hierzu würde auch ein Zentralgrundbuch für Wohnungseigentümergemeinschaften beitragen. Schließlich wäre auch eine Berufszulassung sowie eine obligatorische Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für WEG-Verwalter wünschenswert.
Fazit:
Das private Eigentum in Deutschland ist vielen Angriffen ausgesetzt. Hierzu wird, soweit die Wohneigentumsförderung betroffen ist, an die in den letzten Jahren erfolgten Eingriffe, wie unter anderem zum Beispiel die Anhebung der Grunderwerbsteuer, die Abschaffung der Eigenheimzulage sowie auch die Verschlechterung des Mietrechts für Vermieter erinnert.
Die Interessen des privaten Eigentums und der Wohnungswirtschaft müssen von der Politik wieder stärker berücksichtigt werden. Um das zu erreichen, kann keine Rücksicht auf politische Parteien genommen werden.
Dazu bedarf es einer geschlossenen Haltung der gleichgesinnten Verbände und Organisationen der Wohnungswirtschaft. Eine enge Zusammenarbeit ist unerlässlich. Nur so können wir mit Nachdruck gemeinsame Ziele durchsetzen. Durch ein abgestimmtes und geschlossenes Auftreten können wir Erfolg haben.